|
Aufnahmebeitrag* |
Mitgliedsbeitrag |
Erwachsene, Rentner |
150,-€ |
240,-€ |
Azubis, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr |
150,-€ |
168,-€ |
Kinder, Schüler |
50,-€ |
84,-€ |
Passive Mitglieder |
150,-€ |
60,-€ |
*) Die Zahlung des Aufnahmebeitrages entfällt beim Wechsel aus einem anderen Tennisverein.
1. Beitragsregelungen
1.1. Aufnahmegebühren und Jahresmitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld.
1.2. Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. Januar des laufenden Jahres auf das Vereinskonto einzuzahlen. Aufnahmegebühr und Beiträge im Eintrittsjahr werden 14 Tage nach Erhalt des Aufnahmebescheides fällig.
1.3. Aktive Mitglieder (außer Kinder und Schüler) können zur Reduzierung des Beitrages nach Bedarf des Vereins bis zu 10 Arbeitsstunden á 5 € ableisten.
1.4. Beginnt die Mitgliedschaft ab dem 01.07. eines Jahres, so verringert sich der Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr um die Hälfte.
1.5. Schüler, AZUBIS und Studenten müssen jedes Jahr einen Ausbildungsnachweis beibringen.
1.6. Passive Mitglieder, die im Ausnahmefall auf der Anlage Tennis spielen wollen, holen im Regelfall die Genehmigung des Vorstandes ein. Das Spielen erfordert die Entrichtung der Gastgebühr.
1.7. Vereinsnachwuchstraining: gesonderte Bekanntgabe.
2. Änderung des Mitgliederstatus
2.1. Eine Änderung des Mitgliederstatus muss bis zum 31.12. eines Jahres für das (die) darauf folgende(n) Jahr(e) dem Vorstand schriftlich angezeigt werden. Mündliche Änderungswünsche werden nicht anerkannt!
3. Mahnwesen
3.1. Bei nicht geleisteten Zahlungen ist das Mahnverfahren sofort nach Ablauf der Fälligkeit einzuleiten.
3.2. Die erste Mahnung ist eine Zahlungserinnerung ohne Mahngebühren mit einer Zahlungsfrist von zwei Wochen. Die zweite Mahnung erfolgt ebenfalls mit zweiwöchiger Zahlungsfrist und der Verkündung des sofortigen Spielverbots. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens nach Ablauf der Zahlungsfrist wird angekündigt.
3.3. Mit jeder Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 10 € fällig, auch für Teilbeträge. Weitere Kosten durch die Einschaltung eines Anwaltes bzw. des Gerichtes gehen zu Lasten des Säumigen.
3.4. Mit Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gilt die Mitgliedschaft im TC Grün-Weiß als beendet.
3.5. Bei Nichtzustellungsmöglichkeit der Mahnungen wegen geänderter Anschrift bleibt das Mahnverfahren davon unberührt.
Stand 7.03.2009
Bitte drucken Sie dieses Formular bei Bedarf aus und schicken es uns ausgefüllt und unterschrieben per Post zu (oder geben es im Verein ab).