Nach den im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlichten Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung ist das Tennisspielen in den Hallen ab 07.November 2020 untersagt.
Der Wortlaut:
„(7a) Gedeckte Sportanlagen (Sporthallen) dürfen nur geöffnet werden, soweit dies erforderlich ist
- Für den Sport des in §5 Absatz 7 Satz 2 Buchstabe b genannten Personenkreises
- Für den Pferdesport in dem unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend erforderlichen Umfang.
Ansonsten bleiben sie geschlossen.“
Auch wir bedauern die jetzige Situation zu Lasten des kontaktlosen Tennissports zutiefst und hoffen, dass schnellstmöglich wieder zur alten Regelung zurückgekehrt wird.
Ich bitte darum, dass keine weitere Hallenbuchung mehr vorgenommen wird. Bereits gebuchte Termine bitte stornieren. Dort wo diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist, wird eine Rückzahlung durch uns veranlasst. Abonnenten wird der Ausfall nach Beendigung der Hallenschließung gutgeschrieben.