Aufnahmeantrag

Wir freuen uns sehr, über ihr Interesse an unserem Verein.
Es tut uns leid, aber aktuell besteht Aufnahme-Stopp.

Hier können Sie sich den Aufnahmeantrag herunterladen.
Füllen Sie ihn bitte in Ruhe aus und senden Sie den unterschriebenen Vertrag an den TC Grün-Weiß Baumschulenweg oder werfen Sie ihn im Briefkasten des Clubs ein.

Beitrags- & Gebührenordnung

Die Beitragsordnung wird auf Grund der Ermächtigung nach § 7 der Satzung des Vereins erlassen. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Errichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

  1. Der Mitgliedsbeitrag, die Gebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

  2. Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.01.2022 in Kraft. Mit gleichem Datum treten frühere Beitragsregelungen und Beitragsordnungen außer Kraft.

  3. Beiträge

Mitgliedsbeiträge & Gebühren

Beitragsklasse | Mitgliedsform – Beitragshöhe 


01 | Erwachsene über 18 Jahre – 330 € 

02 | Jugendliche unter 18 Jahren – 100 € 

03 | Azubis, Studenten, Freiwilligenwehrdienstleistende (bis 27 Jahre) – 220 € 

04 | Passive Mitglieder – 77 € 

05 | Ehrenmitglieder – frei 

06 | Vorstandsmitglieder – 242 € 

07 | MannschaftsführerInnen / Revisionausschuss – 270 € 

08 | Ehepaare oder Lebenspartnerschaften – Je 10 % Rabatt 

09 | 1 Elternteil und 1 Kind – je 10 % Rabatt 

10 | 2 Elternteile und pro Kind – je 10 % Rabatt    

Bearbeitungsgebühr bei Aufnahme – 50 €
Stand 01 / 2023

Garderobenschrank

klein – 20,00 € / Jahr
groß – 30,00 €  / Jahr

Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

  1. Bei Aufnahme wird pro Mitglied eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.

  2. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Nachweis für das Folgejahr muss jährlich bis zum 15.12. durch das Mitglied erbracht werden. Erfolgt dieser Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig wird die Mitgliedschaft im Folgejahr automatisch auf eine Vollmitgliedschaft umgestellt.

  3. Jegliche Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

  4. Der Mitgliedsbeitrag ist entsprechend § 7 (2) der Satzung bis 31.Januar jeden Jahres fällig. Der Einzug erfolgt durch die Berliner Volksbank. Im Ausnahmefall kann der Jahresbeitrag auch direkt auf das Vereinskonto überwiesen werde.

  5. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

  6. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist nur entsprechend § 5 der Satzung möglich.

  7. Für zusätzliche Sportangebote (Trainings- und Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.

Anmerkung:

Die Beiträge werden per Lastschrift eingezogen.
Die Familienmitgliedschaft ist eine Sonderform der Beitrittsgestaltung (Rabatt) und keine Mitgliedschaftsform. D.h., die einzelnen Mitglieder der Familie sind eigenständig Mitglied des Vereins. Lediglich das Beitragsaufkommen wird günstiger gestaltet. Die Rabattgestaltung gillt nur für die Beitragsklassen 01 bis 03.