Sandplätze im Sommer
Das wichtigste Gut eines Tennisvereins sind seine Tennisplätze. Deshalb gelten folgende Regeln für alle & immer:
Betreten der Plätze nur mit Sandplatzschuhen
Ausreichend wässern vor dem Spielen
Alle verursachten Löcher/Kuhlen werden umgehend wieder aufgefüllt/geschlossen
Nach dem Spielen immer scharrieren, abziehen und die Linien fegen
vollständige Platzordnung: ↓ siehe unten
Platzwart
Sebastian Sense
Tel.: +49 176-42291431
Hallenplätze im Winter
Das wichtigste Gut eines Tennisvereins sind seine Tennisplätze. Deshalb gelten folgende Regeln für alle & immer:
Für die Nutzung der Halle ist nur mit sauberen Tennisschuhen mit Allroundsohle oder glatter Sohle gestattet (keine Straßen-, Jogging- oder Fußballschuhe oder sonstige Schuhe im Spielbetrieb). Wer sich nicht daran hält, schadet dem Teppich und wird für Schäden haftbar gemacht. Zudem droht ein Hallenverbot.
vollständige Hallenordnung: ↓ siehe unten
Platzordnung
Allgemeine Ordnung
Spielberechtigt sind alle Mitglieder, die Ihren Jahresbeitrag entrichtet haben
Die Tennisplätze dürfen nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen betreten werden.
Alle Räume (Restaurant, Flure, Toiletten, Dusch- und Umkleideräume) dürfen nur mit gereinigten Tennisschuhen betreten werden, die keine Sand- und/oder Schmutzreste hinterlassen.
Für Garderobe und Wertgegenstände wird auf der ganzen Anlage vom Verein keine Haftung übernommen.
Technische Mängel der Tennisanlage sind unverzüglich dem Platzwart oder dem Geschäftsführer zu melden.
Der Vorstand und der Geschäftsführer haben das Recht, bei Verstößen gegen diese Platzordnung, Mitglieder und Gäste zum Verlassen der Tennisanlage aufzufordern. Im Weiteren kann dies mit Spielverbot geahndet werden.
Für vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen der Anlage haftet der Verursacher. Im Wiederholungsfall erfolgt Anlagenverbot.
Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Geschirr von der Gastronomie muss wieder zurück gebracht werden.
Alle Mitglieder und Gäste sind aufgefordert sich so zu verhalten, dass sich die Clubgemeinschaft nicht gestört fühlt.
Das Fahrradfahren auf der Anlage ist nicht gestattet. Die Räder sind im Fahrradständer am Eingang abzustellen.
Weisungsordnung
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Vorstand, Geschäftsführer und der Platzwart. Sie haben das Recht die Plätze jederzeit zu sperren.
Dem Platzwart ist jederzeit die notwendige Platzpflege zu ermöglichen.
Platzordnung
Der Vorstand oder der Geschäftsführer informiert über den Start und das Ende der Außenplatzsaison.
Tennisschuhe sind zwingend vorgeschrieben.
Die Plätze sind grundsätzlich vor dem Spielen zu wässern. Ausnahme ist lediglich, wenn die gesamte Spielfläche witterungsbedingt feucht (vor und/oder nach dem Spiel) ist.
Wird die Platzoberfläche beschädigt (Löcher o.ä.), so ist diese sofort wieder herzustellen. Grobe Unebenheiten sind mit dem Scharrierholz auszugleichen.
Nach der Benutzung ist der gesamte Platz (inkl. Der Ausläufe) abzuziehen. Hierbei hat das Abziehen vorzugsweise in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen zu erfolgen. So ist gewährleistet, dass der Sand auch auf dem Platz bleibt und nicht an die Seite gekehrt wird.
Die Linien sind zu säubern.
Wässern, Abziehen und Linien säubern ist Aufgabe der Spieler/innen, die den Platz direkt nutzen bzw. genutzt haben.
Bei anhaltendem Regen muss das Spiel rechtzeitig unterbrochen werden.
Ungebührliches Lärmen, Ablenken der Spieler, Betreten der Plätze durch Unbeteiligte und ähnlich Spiel störendes Verhalten sind zu unterlassen.
Hallenordnung
Halle
Die Halle wird ausschließlich von spielberechtigten Personen während der gebuchten Spielzeiten genutzt. Spielberechtigt sind nur Personen, die einen Platz verbindlich gebucht haben oder eine Spielerlaubnis vom Vorstand oder Geschäftsführer haben.
Einzelstunden sind vor Spielbeginn über das Onlinebuchungssystem eversports zu buchen.
Kindern unter 7 Jahren ist das Spielen in der Halle nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt.
Training wird nur durch bestätigte Trainer oder vom Vorstand beauftragten Personen gegeben.
Das Licht ist nach Spielende abzuschalten und die Fenster zu schließen, soweit keine nachfolgenden Spieler/Innen den Platz gemietet haben. Die Notausgangstüren sind auch nur im Notfall zu öffnen.
Nach Ende der Spielzeit ist der Platz kreisförmig von außen nach innen vollständig abzuziehen. Die Abziehbesen sind aufzuhängen.
Schuhe
Das Spielen in der Halle ist nur mit geeigneten Tennisschuhen (Profilsohle) gestattet. Vor dem Betreten der Halle sind die Schuhe ggf. gründlich zu säubern.Zuschauer nutzen beim Betreten der Halle die Überziehschuhe.
Essen/Getränke/Rauchen
Essen sowie eingefärbte Getränke wie Cola, Limo, Bier, etc. sind in der Halle absolut tabu.
Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot!
Tiere
Tiere sind in der Tennishalle und in den Sanitärräumen nicht zugelassen. Wir bitten darum Tiere mit kurzer Leine im Flur anzuleinen, so dass sie nicht in die Halle kommen können.
Verbandsspiele/Turniere/etc.
Bei besonderen Anlässen kann der Verein die Halle für die allgemeine Nutzung sperren – für bereitsgebuchte Stunden werden Ersatzstunden oder Rückvergütung angeboten.
Weitergabe an Dritte
Bei Weitergabe von Hallenstunden an Dritte hat der eingetragene Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die Hallenordnung eingehalten wird.
Der Mieter haftet als Vertragspartner des Vereins für aufgekommene Schäden durch Missachtung der Hallenordnung.
Verstöße/Schäden/Haftung
Für Schäden durch Nichteinhaltung der Hallenordnung – insbesondere durch Verwenden ungeeigneter Ausrüstung und bei unsachgemäßer Nutzung der Halle – behält sich der Verein Regressansprüche vor.
Der Verein kann das Vertragsverhältnis bei wiederholten Verstößen gegen die Hallenordnung fristlos kündigen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung von Hallengebühren besteht.
Die Nutzung der Halle erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Ansprüche aus der Hallennutzung gegenüber dem Verein bestehen vom Grundsatz her nicht.
Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Schäden
Schäden/Mängel an und in der Halle bitte umgehend dem Geschäfsstellenleiter melden:
Hausrecht
Der Vorstand, der Geschäftsführer, Gastronomieinhaber und alle Mitglieder des Vereins sind berechtigt,durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
Das Objekt wird gemäß Art. 6 Absatz 1 lit. f. DSGVO videoüberwacht!