Gastspielregelung

Unsere Mitglieder sind uns wichtig. Den zahlenden, aktiven Mitgliedern wir deshalb absoluter Vorrang gewährt. Mit Vorstandsbeschluss gilt folgende

Gastspielregelung

  • Gastspieler sind Tennisspieler, die kein Mitglied unseres Vereins sind. Sie sind spielberechtigt, wenn sie von einem aktiven Mitglied des Vereins eingeladen werden und mit diesem spielen. Familienangehörige und Lebensgefährten von aktiven Mitgliedern, die selber keine Vereinsmitglieder sind, aber mit diesen Tennis spielen, gelten ausdrücklich ebenfalls als Gastspieler.

  • Gastspieler sind vor Spielbeginn durch das aktive Mitglied in die Gastspielliste im Vereinsgebäude mit Datum und Namen einzutragen. Der Name des aktiven Mitgliedes ist ebenfalls einzutragen. Das Vereinsmitglied ist also für die Eintragung in die Gästeliste verantwortlich. Geschieht das nicht, ist der Gast nicht spielberechtigt und kann von anderen Vereinsmitgliedern aufgefordert werden, die Anlage zu verlassen.

  • Das aktive Mitglied darf zur gleichen Zeit entweder mit einem Gastspieler Einzel oder mit max. 3 Gastspielern Doppelspielen.

  • Für das Gastspiel ist von jedem Gastspieler eine Gebühr zu entrichten.

  • Die Gastgebühr für Außenplätze beträgt
    vor 15:00 Uhr: 8,00 € pro Stunde / Platz,
    nach 15:00 Uhr: 10,00 € pro Stunde / Platz.

  • Die Gastgebühr für Hallenplätze (im Sommer) beträgt
    07:00-10:00:  8,00 € pro Stunde / Platz,
    10:00-18:00: 10,00 € pro Stunde / Platz,
    18:00-22:00: 15,00 € pro Stunde / Platz,
    22:00-24:00: 8,00 € pro Stunde / Platz,

  • Für die Zahlung der Gastspielgebühr ist das Vereinsmitglied verantwortlich. Die Gastspielgebühr ist durch das Vereinsmitglied ohne besondere Aufforderung beim Platzwart oder beim Vereinstrainer, der sich auf der Anlage befindet oder beim Geschäftsführer bezahlen. Ist keiner der vorgenannten Personen anwesend, kann die zu entrichtende Gebühr (Briefumschläge befinden sich in der Gästeliste) in den Briefkasten im Vereinsgebäude eingeworfen werden. Bitte schreibt auf den Umschlag das Datum, den Namen und den Namen des Gastspielers bzw. die Namen der Gastspieler.

  • Die Platzordnung gilt uneingeschränkt auch für Gastspieler.

  • Schwarzspiel wird mit einer Strafgebühr von 50,00 € geahndet.